Bereits Ende 2023 kündigte Spotify an, dass Tracks nicht mehr ab 1 Stream, sondern erst ab 1000 Streams vergütet werden. Zusätzlich müssen die Streams innerhalb von 12 Monaten stattgefunden haben und die Hörer und Hörerinnen müssen größtenteils unterschiedlich sein, also keine Dauerschleife mehr. Ein Schlag ins Gesicht für alle Musiker und Musikerinnen.
Und weil das nicht genug ist, führt der Marktführer auch noch die Strafzahlung für Fake Streams ein, die auch zu einer Belastung und Zerreißprobe für alle Musikvertriebe wird.
Im Sommer 2024 erobert KI Musik die Welt. Mit nur einem Klick ist Text und Melodie erzeugt. So einfach war es noch nie Musik zu machen. Doch KI Musik ist und bleibt umstritten, keine Kunst, Marktzerstörer, viel Wut bei Musikvertrieben und ihren Artists. Eine laufende Klage könnte 2025 KI Musik zu Fall bringen, denn die erstellten Tracks sollen das Urheberrecht verletzen.
Turbulent wurde es auch, als im Herbst 2024 Universal Music eine Klage gegen Believe und ihr Tochterunternehmen TuneCore in Höhe von 500 Millionen Dollar in Gange setzte. Daraufhin wird ein ganzer Hype an Klagen ausgelöst, meistens wegen Namen- und Urheberrechtsverletzungen.
Artistfy selbst kommt mit dem Schrecken davon, trotzdem sorgen die Aktivitäten auf dem Musikmarkt dafür, dass auch bei uns einige Dinge angepasst und geändert werden.
Härtere Sanktionen gegen Fake Streams
Wir haben uns weiterhin dazu entschieden, dass wir grundsätzlich keine Kunden und Kundinnen wegen einer oder zwei Strafzahlungen vor die Tür setzen möchten, wie es offensichtlich einige Musikvertriebe tun, solange sie die Strafe zahlen und trotz möglicher Unschuld dafür haften.
Dennoch erhöhen wir die Sanktionen, wenn Kunden und Kundinnen nicht mit uns angemessen in Kommunikation gehen oder sich nicht bereit zeigen, Lösungen zu finden, wenn ihre Musik immer wieder negativ auffällt. Neben einer Sperrung des Guthabens über mehrere Monate, kommt nun auch die Sperre bei Spotify hinzu, die Musik wird ohne Ankündigung offline gestellt.
KI Musik darf bleiben, aber…
KI Musik bleibt auch 2025 bei Artistfy zugelassen, es wird aber eine Einschränkung geben, was die Qualität von KI Musik betrifft. So dürfen die erstellten KI Songs ohne Qualitätsbearbeitung bei Artistfy nicht mehr hochgeladen werden. Bedeutet, wer mit KI hantiert, muss sich in Zukunft mehr Mühe bei der Qualität geben, denn die von den meistens KI Tools erstellen Tracks klingen vor allem in der Stimme oft "schwammig", "milchig" und "matschig". Wer KI Songs hochlädt, der muss unsere Ohren davon überzeugen, dass echt und unecht kaum noch zu unterscheiden sind.
Änderungen für einige Inhalte
Auf Grund der oben erwähnten Klagewelle schränken auch wir einige Inhalte ein oder sie werden deutlich strenger geprüft. In einigen Fällen wurde Grauzonen genutzt oder nicht genau hingesehen, dies wird sich 2025 ändern. Betroffen sind folgende Inhalte:
Cover-Songs: In Zukunft sind nur noch 1:1 Cover erlaubt, außer es liegt eine schriftliche Genehmigung vor. Ein 1:1 Cover ist ein exakt mit eigenen Instrumenten nachgespieltes Werk mit dem exakt gleichen Text. Abweichungen dürfen nur sehr minimal sein. Änderungen wie Genre, Stil, Text, Länge oder ähnliches müssen wie gesetzlich vorgegeben mit einer schriftlichen Genehmigung des Urhebers/Verlag bestätigt werden.
Namen: Künstlernamen, die prominenten Artists ähnlich oder nur durch Buchstaben eine leichte Abweichung ergeben, sind nicht mehr erlaubt. Bei einem Verdacht kann eine Überprüfung länger dauern oder Künstlername abgelehnt werden.
Nicht exklusive Inhalte: Wer in seinen Tracks nicht exklusive Inhalte nutzt, also Beats, Voices oder andere Inhalte wie Free Royalties, muss auf die Content ID Funktion verzichten oder "Nicht exklusive Beats" anklicken. Auch wenn dann der Nachteil entsteht, dass man bei META nicht mehr veröffentlichen kann. Bei der Überprüfung werden in Zukunft viele Produkte darauf gecheckt und von uns nachträglich angepasst.
Weitere Inhalte: Des Weiteren werden von unserer Seite aus einige Inhalte nicht mehr zu gelassen z.B Meditations-Musik, die nur aus Geräuschen oder Tönen besteht und keinen Song ergeben, kurze Tracks, die unter 1:20 sind (Intros, Outros, Interludes oder Einzelwerke auf EPs und Alben bleiben erlaubt) und auch lange Tracks über 15 Minuten sind nicht mehr zugelassen, wenn sie keine vollständigen Tracks sind. Klassische Werke dürfen nur noch eigene Werke sein.
SEPA Lastschrift
Ab dem 1. Januar wird das SEPA Lastschrift Verfahren bei uns etwas verändert. Auf Grund hoher Kosten durch Rücklastschriften, werden bei Neukunden und Neukundinnen keine Lastschriften mehr durchgeführt, diese müssen die Erstzahlung per Überweisung oder PayPal durchführen.
Für Bestandskunden und Bestandskundinnen hängt das SEPA Lastschriftverfahren vom offenen Guthaben ab. Wer aus Deutschland kommt muss mindestens 5 Euro Guthaben auf dem Artistfy Konto haben, bei EU Mitgliedern müssen es 10 Euro sein. So kann das Guthaben bei einer Rücklastschrift automatisch die entstandenen Bankgebühren ausgleichen.
Auszahlungen
Die automatische Auszahlung ab 500 Euro wird abgeschafft, die Auszahlungsgrenze bleibt weiterhin bei 10 Euro. Durch eine Änderung in unserer Buchhaltung müssen wir in Zukunft nicht mehr zum Jahresende krampfhaft alle ab 50 Euro ausbezahlen. Wer sich auszahlen lassen will, kann dies über den Button tun. Die Auszahlungen werden binnen 5 Werktagen abgefertigt.
Allerdings werden alle Artists vor einer Auszahlung auf Fake Streams überprüft, werden welche festgestellt, kann keine Auszahlung durchgeführt werden, das Guthaben wird gesperrt.
Die E-Rechnung kommt
Ab dem 1. Januar 2025 wird in allen EU-Mitgliedsstaaten bei B2B Kunden und Kundinnen, also Geschäftspersonen (Unternehmen, Selbstständige) die E-Rechnung Pflicht. Wir haben dies bereits umgestellt und werden allen B2B Kunden und Kundinnen in Zukunft eine E-Rechnungen schicken.
Deezer entfernt Inhalte
Der französische Streaming-Anbieter Deezer entfernt seit einigen Wochen Inhalte, die nicht mehr gehört werden und nimmt sie auch nicht mehr an. Der Store will damit "Karteileichen" aus der Datenbank streichen, da sie keine Hörer und Hörerinnen erreichen.
Wenn ihr nicht dazu gehören wollt, solltet ihr schauen, dass ihr auch bei Deezer regelmäßig gehört werdet. Wir können diesen Vorgang nämlich nicht beeinflussen.