YouTube: Die berühmte Urheberrechtsverletzung und was es damit auf sich hat
Foto: Offizielles Pressefoto
Wer kennt sie nicht, die Urheberrechtsverletzung bei YouTube auf die eigenen Videos. Warum man diese Information erhält, was dahintersteckt und warum man sogar selbst diesen Auftrag erteilt hat, meistens ohne es zu merken. Wir klären euch auf.

Endlich ist es fertig, das eigene Musikvideo. Nach harter Arbeit und einer guten Planung kann das Video endlich bei YouTube hochgeladen werden. Die Freude ist groß, die Single dazu bereits über einen Musikvertrieb hochgeladen. Doch dann das: Eine Urheberrechtswarnung!

YouTube weist darauf hin, dass das Video Inhalt enthält, der einem nicht gehört. Dabei liegen die Rechte doch bei einem selbst. Warum also bekommt man eine Urheberrechtsverletzung? Funktioniert das Video dann überhaupt noch oder wird es sogar gesperrt?

Vorweg, in den meisten Fällen wird das Video natürlich nicht gesperrt und kann problemlos online gestellt werden. Was viele nicht wissen, sie habe die Funktion, die die Urheberrechtsverletzung auslöst, selbst aktiviert oder eingestellt. Wie das sein kann? Hier dir Auflösung:

Die Funktion heißt bei YouTube „Content ID“ und wird über den Musikvertrieb eingestellt, über den man seine Musik hochgeladen hat. Bei Artistfy handelt es sich hier beim Produkt Upload um den kleinen aktivierten Haken „YouTube Content ID“. Diese Funktion sorgt dafür, dass YouTube alle hochgeladenen Videos, in denen die veröffentlichte Musik vorkommt, erfasst und von der Monetarisierung ausgeschlossen werden. Die Erfassung wird als „Claim“ bezeichnet. Bei der Monetarisierung handelt es sich um die Einnahmen eines Videos. Diese werden blockiert, damit fremde Uploader nicht an der Musik Geld verdienen können, denn der Inhalt gehört ihnen ja nicht. Doch warum wird dann der eigene Kanal des Urhebers in die Mangel genommen?

Ganz einfach, YouTube weiß gar nicht, dass es sich um den Kanal des Urhebers handelt. Für YouTube ist jeder registriere User gleich und wird auch so behandelt.

Und wie verdient man jetzt Geld an seiner Musik, wenn die Monetarisierung gesperrt wird? Und da ist der Trick hinter der Funktion. YouTube kontrolliert nämlich die Claims nicht selbst, sondern weist sie dem zuständigen Musikvertrieb, oder deren Auftragnehmer zu.

Im Falle von Artistfy ist das der Partner „Kontor New Media GmbH“. Das Unternehmen sammelt die Gewinne ein, auch bei fremden Uploads, und zahlt sie an Artistfy aus. Artistfy verteilt die Einnahmen dann an den jeweiligen Kunden oder Kundin.

Bei der Urheberrechtswarnung handelt es sich also gar nicht um einen Nachteil für Musiker und Musikerinnen, sondern um einen Vorteil. Auch wenn die Verwarnung abschreckend wirkt.

Grundsätzlich zahlt YouTube erst Geld aus, wenn ein Kanal die 1000 Abonnenten und 4000 Stunden gesehenes Material oder 10 Millionen Short-Views vorweisen kann. Daher ist der Claim in den Gründerstunden eines Kanals noch nicht besonders attraktiv, sollte aber dennoch aktiviert sein, denn es kann immer mal zu Ausnahmefällen kommen.

Wer die Funktion „Content ID“ bei seinem Musikvertrieb deaktiviert, wird auf YouTube nicht mehr geschützt. Es kann also jeder mit der Musik darüber Geld verdienen, ohne das man es merkt. Nur in Sonderfällen ist es wichtig, dass der Claim nicht zündelt z.B wenn man nicht exklusive Beats nutzt, da sonst auch Videos erfasst werden, in denen die selben Beats vorkommen.

Gegen die Erfassung kann man natürlich Einspruch einlegen, allerdings wird diese recht schnell abgelehnt, da dies bei den meisten Musikvertrieben, darunter auch Artistfy, so eingestellt ist.

Wir hoffen, dass dieser Artikel ein bisschen mehr Licht in das Mysterium „Urheberrechtsverletzung“ bringt und dadurch der Schock nicht mehr so tief sitzt.

Weitere Informationen über YouTube gibt es in unserem Hilfe-Center

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